Unsere Leistungen | Validierung Luftsicherheit

Luftfracht, die von Drittstaaten in die EU gebracht wird, muss strengen Sicherheitsvorschriften im Hinblick auf die Lieferkette genügen.
Als vom Luftfahrtbundesamt zugelassener Validierungsprüfer für Luftsicherheit sind wir in der Lage, Sie bei der Erlangung der entsprechenden Zulassungen zu unterstützen.

Luftfahrtunternehmen

Seit dem 01.02.2012 muss jedes Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Flughafen in einem Drittstaat in die EU befördert, durch die zuständige Behörde als ACC3 benannt worden sein.

Wurde ein ACC3 in die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgenommen, wird es in allen Mitgliedstaaten für alle Beförderungen von dem betreffenden Drittstaatsflughafen in die Europäische Union anerkannt.

Versender von Luftfracht

Analog zu bekannten Versendern innerhalb der EU können Versender von Luftfracht in Drittstaaten den Status eines bekannten Versenders (KC3) erlangen, indem sie sich von einem zugelassenen Validierungsprüfer validieren lassen.

Nach erfolgreicher Validierung wird der Unternehmensstandort in der Unionsdatenbank gelistet und kann fortan Luftfracht ohne weitere Überprüfung in ein Flugzeug verladen lassen. Hierbei mussallerdings die Sicherheit der Lieferkette lückenlos gewährleistet sein.

Reglementierte Beauftragte

Analog zur Validierung als KC 3 führen wir auch die Validierungen zur Zulassung als reglementierter Beauftragter in Drittstaaten (RC3) durch.

Vorteile einer ACC3-/KC3-/RC3-Validierung:

  • Luftfracht muss am Flughafen keiner Sicherheitsüberprüfung mehr unterzogen werden
  • Ihre Fracht ist meist schneller im Flugzeug und beim Kunden

 

Ihr Unternehmen befördert Luftfracht von Drittstaaten in die EU?

Als vom Luftfahrtbundesamt zugelassener EU-Validierungsprüfer bieten wir Ihnen alle Validierungen nach der EU-Verordnung Nr. 2015/1998.

Schritt für Schritt zur ACC3-Validation

Die Validierung erfolgt in folgenden Schritten:

  • Dokumentenprüfung
  • Validierung vor Ort anhand vorgegebener Prüflisten
  • Erstellung des Validierungsberichtes
  • Übermittlung des Validierungsberichts an die zuständige Behörde
  • Aufnahme in die Unionsdatenbank (bei ACC3 entscheidet die zuständige Behörde anhand des Validierungsberichtes und der Empfehlung des Validierers; bei KC3 und RA3 genügt die Wertung des Validierers.

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Ob Beratung, Schulung, Luftsicherheit, AEO oder ACC3-Validierung – das Team von Bayer Security Consulting & Services entwickelt im engen Dialog mit Ihnen individuell abgestimmte Sicherheitslösungen.