Luftfahrtunternehmen
Seit dem 01.02.2012 muss jedes Luftfahrtunternehmen, das Fracht oder Post von einem Flughafen in einem Drittstaat in die EU befördert, durch die zuständige Behörde als ACC3 benannt worden sein.
Wurde ein ACC3 in die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgenommen, wird es in allen Mitgliedstaaten für alle Beförderungen von dem betreffenden Drittstaatsflughafen in die Europäische Union anerkannt.